Bei beiden Kontrollen wurde jeweils ein Vertrag vorgelegt, wonach die E. GmbH allem Anschein nach der C. GmbH den Gesellschaftswagen Volvo B 12 mit dem amtlichen Kennzeichen […] vermietet. Im Mietvertrag treffen die Vertragsparteien eine Vereinbarung mit dem Wortlaut "Vermietung genannter Reisecar und bestätigen das der Reisecar jederzeit Eigentum der Firma: E. GmbH, unabhängig ob er zeitweilig auf Dritter eingelöst ist bzw. war" (Zitat aus dem Mietvertrag).