Mit Schreiben vom 7. und 31. März 2016 erstattete die Kantonspolizei Zürich beim Bundesamt für Verkehr BAV Meldung, dass die E. GmbH am 4. und 6. März 2016 regelmässige und gewerbsmässige Personenbeförderungen im grenzüberschreitenden Verkehr im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes und der Personenbeförderung ausgeführt hat und dabei anlässlich der ersten Kontrolle die Bewilligung Nr. AE mitgeführt hat. Bei beiden Kontrollen wurde jeweils ein Vertrag vorgelegt, wonach die E. GmbH allem Anschein nach der C. GmbH den Gesellschaftswagen Volvo B 12 mit dem amtlichen Kennzeichen […] vermietet.