5. 5.1. Die Anklagegebühr (inkl. nicht verrechenbarer Polizeikostenrapporte) wird auf Fr. 2'100.00 festgesetzt und dem Beschuldigten zu 1/7 mithin im Betrag von Fr. 300.00 auferlegt. Die Restanz von 6/7 geht hingegen zu Lasten der Staatskasse. 5.2. Die weiteren Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.00 b) der amtlichen Verteidigung Fr. 1’796.35 c) den Spesen von Fr. 192.00 Total Fr. 3'988.35