4.3. 4.3.1. Die Beschuldigte, die italienische Staatsangehörige ist und über eine Niederlassungsbewilligung in der Schweiz verfügt (UA 123 f. Ziff. 36 und 43; GA 16; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6), ist wegen einer Katalogtat für die obligatorische Landesverweisung (Art. 66a Abs. 1 lit. e StGB) zu - 14 -