Die Beschuldigte hatte nämlich bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 10. Dezember 2021 angegeben, sie und ihr Ehemann seien nicht im Guten auseinandergegangen und sie habe keinen Kontakt mehr mit ihm (Untersuchungsakten [UA] 127 Ziff. 86). Zum anderen ist die Beschuldigte insgesamt nicht derart hilflos und unwissend, wie sie geltend zu machen versucht. Insbesondere wusste sie über ihre aktuelle finanzielle Situation gut Bescheid. So gab sie in differenzierter Weise an, nun als Rentnerin monatlich ca. Fr. 1'500.00 zu erhalten, aber wegen der Frühpensionierung Fr. 200.00 verloren zu haben (UA 126 Ziff. 67; GA 16).