ber 2019 im Abschnitt "Aktuelle Angaben über Ihre Finanzen" jeweils an, keine Alimente / Unterhaltsbeiträge zu erhalten bzw. setzte sie ein Kreuz bei der Antwort "Nein". Entsprechend hat sie besagte Einnahmen während ihres Bezugs von Sozialhilfe nicht deklariert, obschon sie dazu verpflichtet gewesen wäre und über die Meldepflicht auch Bescheid wusste. Dadurch hat die Beschuldigte durch unwahre oder unvollständige Angaben, deren Überprüfung nur mit besonderer Mühe möglich ist, für sich zu Unrecht Sozialhilfeleistungen in der Höhe von CHF 7'200.00 (exkl. Zins von CHF 771.30) erwirkt.