ausgewiesen. Angesichts dessen, dass er noch während der Untersuchungshaft um (temporäre) Aushändigung seines Mobiltelefons ersucht hat, um offene Verbindlichkeiten aus den USA (zwei Kreditkartenrechnungen sowie den monatlichen Mietzins für die Lagerung seiner «Habseligkeiten» von Dollar 200.00) ab ebendiesem Konto bezahlen zu können (vgl. Eingabe der amtlichen Verteidigerin vom 4. September 2020, UA act. 368), wäre es für ihn ein Leichtes gewesen, den tatsächlichen Kontostand zu belegen, zumal es nach seinen Angaben angeblich nur Dollar 1'000.00 bis Dollar 1'500.00 gewesen sein sollen (vgl. Beschuldigter: VA act. 34).