Auch habe der Beschuldigte schon mehrmals in seinem Leben Drogen konsumiert und auch schon einen Entzug im Sommer 2019 durchgemacht (vgl. UA act. 405). Ob diese positiven Veränderungen (im Wesentlichen die feste Anstellung und der wohl nicht mehr vorhandene Kontakt zu seinem problematischen Drogenumfeld) von Dauer sind und - 26 -