Es ist sodann von einer eher kurzen, aber nicht ungefährlichen Strecke auszugehen. Der Beschuldigte ist mit seinem Opel Corsa von V. eine Strecke von rund 1.5 km bis zur Verkehrskontrolle um ca. 20:37 Uhr an der Neuenhoferstrasse in Baden gefahren (UA act. 240). Aufgrund der Abenddämmerung waren die Sichtverhältnisse bereits eingeschränkter als bei Tageslicht und es ist bei dieser Uhrzeit von einem maximal durchschnittlichen Verkehrsaufkommen auszugehen. Diese Umstände erfordern von einem Lenker eine noch leicht erhöhte Aufmerksamkeit, was sich entsprechend noch leicht verschuldenserhöhend auswirkt.