Insgesamt halten sich die positiven und negativen Faktoren die Waage, weshalb sich die Täterkomponente neutral auswirkt. 4.4. 4.4.1. Mit Geldstrafe sind vorliegend die mehrfachen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie die mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. a WG zu bestrafen. Die Einsatzstrafe hinsichtlich der Straftaten, die mit einer Geldstrafe zu bestrafen sind, ist für das Fahren in fahrunfähigem Zustand vom 12. Juni 2020 als – bei gleichen abstrakten Strafrahmen – konkret schwerste Straftat festzusetzen. Die Festlegung einer einheitlichen Einsatzstrafe für eine Deliktskategorie ist nicht zulässig (BGE 144 IV 217).