4.3. 4.3.1. Der Beschuldigte hat beabsichtigt, das bei ihm – nach Abzug eines Eigenkonsumanteils – am 25. August 2020 vorgefundene Kokaingemisch von 41.3 g sowie Heroingemisch von 34.45 g sukzessive weiterzuveräussern, wie er bereits zuvor ab dem 10. Juni 2020 eine mehrheitlich unbekannte Menge Heroingemisch an sechs bekannte Abnehmer veräussert hat.