Für die Annahme eines qualifizierten Falls ist nicht der Nachweis erforderlich, dass die Drogen konkret an mindestens 20 verschiedene Personen abgegeben worden wären, vielmehr genügt der Besitz zwecks Weitergabe an einen unbestimmten Abnehmerkreis (Urteil des Bundesgerichts 6B_134/2021 vom 20. Juni 2022 E. 1.5). Es ist damit rechtsprechungsgemäss von einer Gefahr für die Gesundheit vieler Menschen auszugehen.