Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 10. September 2020 (UA act. 255 ff.) hat der Beschuldigte seine Angabe auf 3-4 g Heroin sowie bis zu 8 g Kokain täglich gesteigert (UA act. 268). Dies würde pro Monat 90-120 g Heroin sowie bis zu 240 g Kokain entsprechen, was einer Steigerung um das 4'800-Fache für Kokain und zwischen dem 900-Fachen bis 2'400-Fachen für Heroin pro Monat entspricht. Diese Angaben sind unglaubhaft und offensichtlich dahingehend motiviert, den umfangreichen Besitz möglichst als solcher zum Eigenkonsum darstellen zu können. Im Übrigen hat der Beschuldigte daneben noch Sevre-Long Kapseln als Medikamente zur Opiatsubstitution eingenommen.