Sie hat denn auch weder einen Hund spazieren geführt noch wäre ersichtlich, was sie sonst separat in einem Robidog hätte entsorgen sollen, was sie nicht bereits in einem Abfalleimer bei der WC-Anlage hätte tun können. Sie hat überdies selber eingestanden, dass sie zumindest vor ca. 12 Jahren eventuell einmal eine Anzeige wegen einer Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz erhalten habe (UA act. 615). Auch der Beschuldigte hat bestätigt, dass sie Drogen konsumiere (Protokoll, S. 12).