498 ff.), während er vor Vorinstanz neu ergänzt hat, dass man in diesem persönlichen Gespräch etwas für später abgemacht habe (vorinstanzliche Akten [VA] act. 47). Dass eine dem Beschuldigten bloss flüchtig bekannte Frau mit Kleinkind für drei Minuten in dessen Auto für ein Gespräch oder für ein Gespräch zum Fixieren eines weiteren Gesprächs sitzt, erscheint sehr seltsam, zumal sie mit ihrem E-Bike direkt hinter dem in seinem Auto wartenden Beschuldigten angehalten und direkt zu ihm ins Auto gestiegen ist. Mithin scheint es sich bereits um ein abgemachtes Treffen gehandelt zu haben. I. hat demgegenüber durchgehend die Aussage verweigert