559 ff.). Erst als G. damit konfrontiert wurde, dass auf dem Minigrip-Säckchen männliche DNA- Spuren sichergestellt wurden, hat er neu ausgesagt, dass er das Heroin dem Beschuldigten gezeigt habe, wobei der Beschuldigte das Heroin vielleicht in den Fingern gehalten habe. Schliesslich habe G. sich nicht mehr erinnern können, was im Auto gelaufen sei, während seine Aussagen hinsichtlich der Zigaretten auffallend umfangreich waren. Insbesondere die Erwähnung eines möglichen Haltens des Säckchens durch den Beschuldigten erstaunt doch sehr, wurde G. (noch) nicht mitgeteilt, um wessen männliche DNA-Spur es sich gehandelt hat.