gestellt, dass bei diesem kurzen Treffen über etwas anderes als die Aktionszigaretten im Umfang einer ganzen Stange – eine solche Stange oder überhaupt eine Tasche haben die observierenden Polizisten allerdings nicht bemerkt, was bei der Länge bzw. aufgrund der Anzahl einzelner Zigarettenpackungen zu erwarten gewesen wäre – gesprochen wurde und schon gar nicht über Heroin, insbesondere habe der Beschuldigte wohl nichts von seinem Heroin mitbekommen (UA act. 559 ff.).