276), was er dann auf Nachfrage hin angepasst und noch einzig auf B. beschränkt hatte. Es wäre auch eher nicht zu erwarten, dass Drogenabhängige einzig oder zumindest regelmässig Heroin oder Kokain gegen Sevre-Long Kapseln eintauschen könnten oder würden. Erst auf explizite Nachfrage nach offerierten Drogen hat der Beschuldigte schliesslich eingestanden, auch dem drogenabhängigen C. ab und zu Heroin sowie Kokain unentgeltlich abgegeben zu haben (UA act. 276 f.).