Dass die (roten) Sevre-Long Kapseln ausschliesslich für einen angestrebten Entzug und damit gesamthaft zum Eigenkonsum bestimmt gewesen wären, ist nicht glaubhaft. Der Beschuldigte hat folgende Nachricht von «F.» (Telefonnummer […]) – entgegen der Verteidigung handelt es sich nicht um eine vom Beschuldigten verschickte Nachricht – erhalten: «Ok nimsch e roti mit» (UA act. 355, 534). Auch im Gespräch mit «D.» wollte dieser dem Beschuldigten das nächste Mal noch 2 bringen und ergänzte später noch «Rot» (UA act. 355).