Der Beschuldigte gesteht zumindest die Abgabe von 0.2 g Heroingemisch an B. am 26. August 2020 sowie von einer nicht bestimmbaren Menge Heroingemisch an C. ein. Dabei ist es aber nicht geblieben. Gemäss Aussagen des Beschuldigten war sein Zweit-Mobiltelefon auch für die -5-