Weiter spricht die Qualität der Stoffe gegen einen Eigenkonsum. Insbesondere das Kokain wurde mit einem Reinheitsgrad von 86 % kaum gestreckt und weist damit eine deutlich höhere als die gassenübliche Qualität auf. Auch das Heroin zeugt mit einem Mindest-Reinheitsgrad von 38 % von einer überdurchschnittlichen Qualität (vgl. auch Statistiken der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin SGRM, «Betäubungsmittelstatistik Cocain Heroin Gehaltswerte 2020»). Dieser Umstand spricht nicht nur gegen einen einzig beabsichtigen Eigenkonsum, sondern stellt im Gegenteil ein Indiz für eine höhere Hierarchiestufe des Beschuldigten innerhalb des Betäubungsmittelhandels dar.