2.2.3. Zunächst stellen die sichergestellten, aus dem Besitz des Beschuldigten stammenden grossen Mengen an Betäubungsmitteln von 48.6 g Kokaingemisch, 40.55 g Heroingemisch und 45 hauptsächlich rote Kapseln Sevre- Long (Untersuchungsakten [UA] act. 309 ff., 342 ff.) isoliert betrachtet ein Indiz für Betäubungsmittelhandel dar. Es ist zwar nicht unüblich, dass Betäubungsmittelkonsumenten einen gewissen Vorrat für den Eigenkonsum anhäufen, insbesondere um einen allfälligen unbeabsichtigten Entzug zu verhindern. Doch liegen die sichergestellten Mengen deutlich über denjenigen eines konsumentenüblichen Vorrats. Weiter spricht die Qualität der Stoffe gegen einen Eigenkonsum.