2. Das Bezirksgericht Baden sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 7. September 2021 gemäss Anklage schuldig und verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten bei einem bedingt vollziehbaren Anteil von 15 Monaten, einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 500.00. Es verzichtete unter Verlängerung der Probezeit auf den Widerruf der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 10. September 2019 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 30 Tagessätzen und entschied über die beschlagnahmten Gegenstände.