3. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten mit einer Busse von Fr. 100.00 bestraft. Diese Übertretungsbusse befindet sich am untersten Ende des Strafrahmens von bis zu Fr. 10'000.00 Busse. Sie erscheint unter Berücksichtigung der nicht unerheblichen (abstrakten) Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit und der nach den inneren sowie äusseren Umständen ohne weiteres vermeidbaren Sorgfaltspflichtverletzung auch bei Annahme eines zufolge blosser Fahrlässigkeit noch leichten Verschuldens als sehr mild und kann unter keinem Titel herabgesetzt werden. Nachdem eine Erhöhung der Busse aufgrund des Verschlechterungsverbots (Art.