Dass die entsprechenden Einschränkungen bereits am 5. August 2021 bestanden hätten, behauptet denn nicht einmal der Beschuldigte. Inwiefern Dr. med. B. gestützt auf den Austrittsbericht, der auch die Krankengeschichte des Beschuldigten mit den am 5. August 2021 gestellten Diagnosen sowie Nebendiagnosen samt zahlreichen durchgeführten Zusatzuntersuchungen sowie deren Ergebnisse enthält, nicht hätte beurteilen können, ob auch schon am Unfalltag Hinweise auf neurologische Defizite bestanden hätten, ist nicht ersichtlich. Auch sei der Befund «Plaque» in der Arteria carotis interna vom 6. August 2021 mit dem leitenden Arzt der Neuroradiologie Dr. E. besprochen worden (vgl. UA act. 33).