2. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau verurteilte den Beschuldigten auf Einsprache hin mit Urteil vom 8. Juni 2022 wegen Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs zu einer Busse von Fr. 100.00, ersatzweise einen Tag Freiheitsstrafe. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 6. Oktober 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 3.2. Es wurde das schriftliche Berufungsverfahren angeordnet (Art. 406 Abs. 1 lit. c StPO). 3.3. Der Beschuldigte reichte am 28. Oktober 2022 seine Berufungsbegründung ein.