Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat mit Berufung einen Schuldspruch gemäss Anklage beantragt. Der Beschuldigte hat die Abweisung der Berufung beantragt. Vorliegend ergeht zusätzlich zu den unbestrittenen Schuldsprüchen wegen der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst und einer Explosion ein Schuldspruch wegen einer Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie je ein Schuld- und ein Freispruch in Bezug auf die Urkundenfälschung. Betreffend die Strafzumessung dringt die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung jedoch vollumfänglich durch.