Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Brugg vom 10. November 2015 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt, weshalb der Strafaufschub nur zulässig ist, wenn besonders günstige Umstände vorliegen. Der Beschuldigte hat zwar mit seinem "alten Leben" grundsätzlich abgeschlossen, widmet sich erfolgreich der Sportart Gewichtheben und lebt in einer Beziehung (vgl. GA act. 67; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 9 und 11). Es bestehen jedoch nach wie vor erhebliche Zweifel an seiner Legalbewährung.