Gegenstände zu bagatellisieren –, dass ein Schlagring und ein Teleskopschlagstock zu den harmloseren der vom Waffengesetz erfassten Waffen gehören. Das Verhalten des Beschuldigten ist damit nicht wesentlich über die blosse Erfüllung des Tatbestandes hinausgegangen. Unter Berücksichtigung des ordentlichen Strafrahmens von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und den davon erfassten Tathandlungen ist insgesamt noch von einem leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Einzelstrafe von 30 Tagessätzen auszugehen.