7.5.3. Eine weitere Erhöhung der Einsatzstrafe ist wegen der fahrlässigen Verursachung einer Explosion vorzunehmen. Wie bereits oben (E. 7.5.2) geschildert, hat der durch die Rechaudkerze verursachte Brand zur Explosion einer Spraydose geführt, was das Bersten sämtlicher Fensterfronten zur Folge hatte. Der entstandene Sachschaden kann als gross bezeichnet werden. Entsprechend ist das Verschulden in Anbetracht der Situation ebenfalls als gerade noch leicht zu betrachten. Bei einer isolierten Betrachtung ist eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen angemessen.