Insgesamt ist unter Berücksichtigung des breiten Spektrums denkbarer Urkundenfälschungen von einem vergleichsweise noch leichten Tatverschulden und einer dafür angemessenen Geldstrafe von 60 Tagessätzen als Einsatzstrafe auszugehen. 7.5.2. Die Einsatzstrafe ist wegen der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst angemessen zu erhöhen.