Der Beschuldigte verfügte zudem über ein hohes Mass an Entscheidungsfreiheit. Er hat gar nicht erst versucht, auf legalem Weg die Wohnung zu mieten. Zudem war im alten Mietvertrag sein Vater als Solidarmieter aufgeführt, was unter Umständen auch beim neuen Mietvertrag eine Option hätte sein können (was der Beschuldigte selbst auch bestätigte, Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6). Je leichter es aber für ihn gewesen wäre, sich an die Rechtsordnung zu halten, desto schwerer wiegt die Entscheidung dagegen und damit einhergehend das Verschulden (vgl. Art. 117 IV 112 E. 1 mit Hinweisen). - 17 -