Der Beschuldigte hat die Unterschrift seiner Ex-Freundin B. auf dem Mietvertrag für die 2.5-Zimmer-Wohnung gefälscht, um den Eindruck zu erwecken, dass zwei Mieter solidarisch für den Mietzins haften. Aufgrund seiner Betreibungen und der Lohnpfändung ist davon auszugehen, dass er ohne einen Solidarmieter die Wohnung nicht hätte mieten können. In der Folge wurde aufgrund ausbleibender Mietzinszahlung für den Parkplatz B. eine Betreibungsandrohung geschickt. Unerheblich ist dabei, ob bei B. schlussendlich ein Schaden entstanden ist, da es sich bei der Urkundenfälschung um ein Gefährdungsdelikt handelt.