zen à Fr. 30.00 verurteilt. Schliesslich wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom 1. Dezember 2015 wegen Angriffs zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 30.00 verurteilt. Die Delikte datieren allesamt aus dem Jahr 2014 und zuvor. Insgesamt hat er sich damit rund sechs Jahre wohlverhalten, bevor er erneut straffällig geworden ist. In Anbetracht des jeweils gerade noch leichten Verschuldens und aufgrund der vergangenen sechs Jahre des Wohlverhaltens ist vorliegend, trotz der zahlreichen Vorstrafen, mit der Vorinstanz und gemäss Antrag der Staatsanwaltschaft, eine Geldstrafe als angemessen und zweckmässig anzuse-