Am 25. April 2014 wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden zu einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 500.00 wegen Sachbeschädigung, einfachen, geringfügigen Diebstahls und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen verurteilt. Mit Urteil vom 10. November 2015 des Bezirksgerichts Brugg wurde er wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase ohne verbrecherische Absicht, versuchter schwerer Körperverletzung, Beschimpfung und einer Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, gemeinnütziger Arbeit von 720 Stunden und einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessät-