5.4. Nachdem das Obergericht den sichergestellten Schlagring und den Teleskopschlagstock eingefordert hat und diese – auch von den Parteien (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7 und 8) – gesichtet werden konnten, ist offenkundig, dass es sich bei beiden Gegenständen um Waffen im Sinne des Waffengesetzes handelt. Der Teleskopschlagstock ist kein "Fake" und auch keine billige Nachahme, sondern liegt – auch wenn aus Plastik – schwer in der Hand und ist ohne weiteres dafür geeignet und dazu bestimmt, Menschen Verletzungen zuzufügen.