Anlässlich der Schlusseinvernahme vom 4. November 2021 (UA act. 98 ff.) führte er in Bezug auf die aufgefundenen Waffen aus, dass er diese einer Person abgenommen habe, damit "gewisse Leute keinen Scheissdreck machen mit diesen Sachen". Am Schlagstock sei mehr Plastik dran gewesen als sonst etwas (UA act. 107). Vor Vorinstanz erklärte der Beschuldigte wiederum, dass der Schlagstock aus Plastik gewesen sei und vorne ein Metallkügelchen gehabt habe. Der Schlagring sei aus Metall gewesen (GA act. 69).