5. 5.1. Gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. a Waffengesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer ohne Berechtigung eine Waffe besitzt. Ein Schlagring wie auch ein (Teleskop)-Schlagstock gelten als Waffen (Art. 4 Abs. 1 lit. d WG). - 13 -