4.3. Die Staatsanwaltschaft bringt demgegenüber mit Berufung vor, dass dem Polizeibericht, in welchem ein Schlagring und ein Teleskopschlagstock als Waffen aufgeführt worden seien, eine erhöhte Glaubhaftigkeit zukomme. Zudem habe der Beschuldigte selber ausgesagt, dass er diese Gegenstände gewissen Personen abgenommen habe, damit diese "keinen Scheissdreck damit anfangen". Damit gehe auch der Beschuldigte davon aus, dass es sich bei diesen beiden Gegenständen nicht um Spielzeuge gehandelt habe (Berufungsbegründung, Ziff. 3).