8, Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5). Entsprechend schwierig dürfte es für den Beschuldigten (gewesen) sein, alleine und ohne Solidarmieter eine Wohnung zu mieten, was er anlässlich der Berufungsverhandlung auch bestätigte (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5 f.). In Anbetracht seiner finanziellen Situation hat er sich durch die Fälschung der Unterschrift von B. unrechtmässig einen Vorteil verschafft, was in Anbetracht der Aktenlage auch seine Absicht gewesen sein muss.