Aus den Chat- Nachrichten wird somit klar, dass B. über die Umzugspläne des Beschuldigten in die Attika-Wohnung Bescheid wusste. Demgegenüber lässt sich daraus jedoch nicht ableiten, dass sich B. als Solidarmieterin zur Verfügung gestellt hat. Während sie ohne weiteres ein Interesse an der Kündigung der gemeinsamen Wohnung (siehe oben) hatte, war dies in Bezug auf den neuen Mietvertrag nicht der Fall. Die Chat-Nachtrichten zeigen auf, dass die Weiterführung resp. die Wiederaufnahme der Beziehung keine beschlossene Sache war und auch ein erneutes Zusammenziehen war nicht klar abgemacht.