Ob B. ihm auch ihre Einwilligung für den neuen Mietvertrag gegeben habe oder ob sie allenfalls selber unterschrieben habe, wisse er nicht mehr. Er habe auf seinem Handy Beweismaterial, welches belege, dass sie beide es noch einmal probieren wollten und sie dann zu ihm in die 2.5-Zimmer-Wohnung gezogen wäre. Weiter führte der Beschuldigte aus, dass B. die Anzeige wohl "aus Wut, aus Hass, vielleicht auch auf Druck von ihrem Vater" gemacht habe (UA act. 98).