Nach telefonischer Erkundigung bei der Verwaltung habe sie erfahren, dass der Beschuldigte in eine Wohnung oberhalb der alten gezogen sei und der Mietvertrag immer noch auf beide Personen – also sie und den Beschuldigten – laute. Da habe sie herausgefunden, dass der Beschuldigte ihre Unterschrift sowohl auf der Kündigung wie auch auf dem neuen Mietvertrag gefälscht habe (Untersuchungsakten [UA] act. 64 ff.).