3.3. 3.3.1. B. erstattete am 18. Februar 2021 Anzeige gegen den Beschuldigten. Sie führte aus, dass sie bis im Mai 2020 mit dem Beschuldigten zusammen in S. gewohnt habe und sie nach Beziehungsende zu ihren Eltern gezogen sei. Im Januar 2021 habe sie eine Betreibungsandrohung für den Garagenparkplatz in S. erhalten. Nach telefonischer Erkundigung bei der Verwaltung habe sie erfahren, dass der Beschuldigte in eine Wohnung oberhalb der alten gezogen sei und der Mietvertrag immer noch auf beide Personen – also sie und den Beschuldigten – laute.