2. 2.1. Dem Beschuldigten wird in der Anklageziffer 1 (mehrfache Urkundenfälschung) zusammenfassend vorgeworfen, die Unterschrift von seiner damaligen Freundin, B., ohne deren Einverständnis unter das Kündigungsschreiben vom 11. Juli 2020 und den Mietvertrag vom 3. Juli 2020 gesetzt zu haben.