1. Die Berufung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm richtet sich gegen die Freisprüche vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Dispositivziffer 1), gegen die Strafzumessung (Dispositivziffern 3, 4.1 und 4.2) sowie gegen die Kostenverlegung (Dispositivziffern 6 und 7.2). Nicht angefochten, und damit nicht zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO), sind die Schuldsprüche wegen der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst und einer Explosion (Dispositivziffer 2), der Verzicht auf den Widerruf (Dispositivziffer 4.3) und der Schadenersatz an die Privatklägerin (Dispositivziffer 5). -7-