2.5. Mit Eingabe vom 1. November 2022 verzichtete der Beschuldigte darauf, Anschlussberufung zu erklären. 2.6. Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) verzichtete mit Eingabe vom 8. November 2022 auf eine Berufungsantwort. 2.7. Der Beschuldigte beantragte mit Berufungsantwort vom 16. Dezember 2022 die Abweisung der Berufung. 3. Am 26. Mai 2023 wurden bei der SIWAS Aargau die fraglichen Waffen/Gegenstände (Schlagring und Teleskopschlagstock) einverlangt. Diese wurden am 6. Juni 2023 dem Obergericht zugestellt. 4. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten und der Zeugin B. fand am 31. August 2023 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: