7.2. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die hälftigen Kosten für die amtliche Verteidigung im Umfang von Fr. 3'191.40 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO). 2.2. Gegen dieses ihr am 6. Juli 2020 zugestellte Urteil im Dispositiv meldete die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm am 12. Juli 2022 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr am 14. September 2022 zugestellt.