1. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf - der mehrfachen Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB - des Vergehens gegen das Waffengesetz gemäss Art. 33 Abs. 1 WG 2. Der Beschuldigte ist schuldig - der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst gemäss Art. 222 Abs. 2 [recte: Abs. 1] StGB; - der fahrlässigen Verursachung einer Explosion gemäss Art. 223 Ziff. 2 StGB.