a) fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst und Explosion Am 16. Februar 2021 um ca. 17:45 Uhr entzündete der Beschuldigte in seiner 2.5-Zimmer- Wohnung im 4. Obergeschoss in Q. eine Rechaudkerze im Wohnzimmer und stellte diese auf einen Stoffschal, welcher sich, beidseitig herunterhängend, auf der obersten Ebene eines hölzernen Modulmöbels befand und darüber noch ein Wimpel hing. Um ca. 18:45 Uhr ging der Beschuldigte dann mit zwei Kollegen in den Keller des Gebäudes um Gewichte zu heben.